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Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Für den Eigenverbrauch des selbst produzierten Photovoltaik-Stroms gibt es nach EEG zwei Vergütungstarife:
- Für bis zu 30% des selbst genutzten Solarstroms gilt der niedrigere Tarif.
- Für den über 30% hinaus gehenden Anteil des Solarstroms wird der höhere Tarif gezahlt.
Die maximale Größe von förderungswürdigen Photovoltaik-Anlagen für Eigenverbrauch beträgt 500 kWp.

Ihre eigene Solaranlage macht Sie daher ein Stück weit unabhängiger von den absehbaren Steigerungen der Energiepreise.