Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Für den Eigenverbrauch des selbst produzierten Photovoltaik-Stroms
gibt es nach EEG zwei Vergütungstarife:
- Für bis zu 30% des selbst genutzten Solarstroms gilt
der niedrigere Tarif.
- Für den über 30% hinaus gehenden Anteil des
Solarstroms wird der höhere Tarif gezahlt.
Die maximale Größe von förderungswürdigen Photovoltaik-Anlagen für
Eigenverbrauch beträgt 500 kWp.
Ihre eigene Solaranlage macht Sie daher ein Stück weit unabhängiger von den absehbaren Steigerungen der Energiepreise.
